Wieder komplett und kurz vorm Start - 8 Presbyter stehen fest und übernehmen die Verantwortung ab dem 19. November 2017

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Wieder komplett und kurz vorm Start - 8 Presbyter stehen fest und übernehmen die Verantwortung ab dem 19. November 2017

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Allgemeine Zeitung 12.9.2017

Von links nach rechts:  Pfarrerin Birgit Henke-Ostermann, Daniel Kotters, Frank Riemer, Heike Leopold, Edmund Schrage, Detlef Scherle, Cornelia Bartz, Klaus-Peter Kreutzfeldt, Ursula Nordhoff-Schöttler, Pfarrerin Gunda Hansen

Neues Presbyterium nimmt ab dem 19.11.17 die Arbeit auf!

Coesfelder Allgemeine Zeitung vom 13.07.2017

Coesfelder Allgemeine Zeitung vom 13.05.2017

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Coesfelder Allgemeine Zeitung vom 03.05.2017

Coesfelder Allgemeine Zeitung vom 01.05.2017

Was sind Bevollmächtigte?

Artikel 83 der Kirchenordnung:

(1)1 Bevollmächtigte nehmen die Aufgaben des Presbyteriums wahr.2 Sie haben insbesondere die Wahl der Presbyterinnen und Presbyter vorzubereiten und durchzuführen.3 DasLandeskirchenamt bestimmt nach Anhörung des Kreissynodalvorstandes, obdies alsbald oder erst im Zuge des nächsten turnusmäßigen Wahlverfahrenszu geschehen hat.4 Das Amt der Bevollmächtigten endet mit der Einführung der Presbyterinnen und Presbyter.

(2) Bevollmächtigte müssen Pfarrerinnen oder Pfarrer sein oder die Befähigung zum Amt einer Presbyterin oder eines Presbyters haben.

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